Handelsregisterauszug in Weilheim in oberbayern beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Weilheim in Oberbayern

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
22.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82362
Vorwahl
0881
Adresse der Stadtverwaltung
Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB
Website

FAQ

Wer muss sich alles im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, im Handelsregister eintragen. Dazu zählen insbesondere GmbHs, AGs, KGs, OHGs, eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Einzelunternehmen und Vereine.
Was ist ein berechtigtes interesse im Handelsregister?
Ein berechtigtes Interesse im Handelsregister ist ein legitimer Grund, warum eine Person oder Organisation eine bestimmte Information oder Dokumente anfordern oder abrufen möchte. Beispiele für ein berechtigtes Interesse sind die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines potenziellen Geschäftspartners oder die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten. Ein berechtigtes Interesse kann auch durch die Prüfung eines potenziellen Mitarbeiters, die Durchführung einer Due Diligence oder die Erfüllung von Vertragspflichten begründet werden.

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